Gerade wenn Länder aneinander grenzen, kann es sehr leicht dazu kommen, dass nicht nur mehr die Polizei von einem Land betroffen ist, sondern auch ein weiteres Land hinzugezogen werden muss. Hier ist es dann wichtig, dass die Polizei gut zusammenarbeitet. Schon in manchen Sachen, wurden hier einige Verbrecher geschnappt.
Es kann genauso vorkommen, dass ein Täter, der in einem Land etwas angestellt hat, in ein anderes Land flüchten will. Ohne Erlaubnis hat das Land in dem die Tat begangen wurde keine Befugnisse hier etwas zu machen. Somit ist eine Kooperation sehr wichtig.
Für alle Länder, gibt es genaue Verträge für die Kooperation mit den anderen Ländern. Hier wird ganz genau festgehalten was die ausländischen Behörden alles machen dürfen und was den einheimischen Behörden obliegt. Außerdem wird ganz genau geregelt wer für was zuständig ist. Auch ist ganz genau festgelegt, was die ausländischen Behörden für den Einsatz einführen dürfen und was nicht. Trotzallem obliegt das Hauptentscheidungsrecht den einheimischen Behörden.
In dem Buch „Tödliche Jagd“ wird man genau mit so etwas konfrontiert, nur dass hier alles etwas anders liegt. Nicht nur, dass der Täter in Deutschland einen Mord begangen hat und dann in ein anderes Land flüchtet. Nein. Er hatte seine Mordlust selbst in der Schweiz nicht im Griff. Genau hier setzt dann die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz ein, um den Täter zu ertappen. Grade werden oft überall andere Beweise hinterlassen, oder man gewinnt durch die verschiedenen Todesopfer auch unterschiedliche Erkenntnisse. Oft sind es dadurch dann nur bestimmte Puzzleteile, die einem fehlen um dem Täter endlich auf die Spur zu kommen. Genau so sind sie auch hier dem Täter auf die Spur gekommen und konnten ihn dann doch noch erwischen.
Im Buch „Tödliche Jagd“ müssen und Anna und Markus, wie schon erwähnt, in die Schweiz reisen um dort mit der Kantonpolizei zusammen zu arbeiten. Dabei muss die Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen stellen, damit die Beiden dort arbeiten dürfen.
Was auch sehr heikel ist, ist die Sache mit den Waffen. Das benutzen der Waffen im Ausland ist den Polizisten erst nach Einholung der Erlaubnis in dem jeweiligen Land möglich.
Später im Einsatz und dem großen Showdown, dürfen die beiden deutschen Polizisten zwar bei dem Einsatz dabei sein, es ist ihnen jedoch nicht erlaubt bei dem Einsatz aktiv mitzuwirken.
Gewinnspiel
Natürlich könnt ihr auch heute wieder ein Los für den Gewinn am Ende der Tour sammeln. Dafür müsst ihr nur einfach folgende Frage beantworten:
Teilnahmebedingungen:
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
- Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
- Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Das Gewinnspiel endet am 16.3.2016 um 23:59 Uhr.
Unknown meint
Danke für den interessanten Beitrag. Anna und Markus müssen ein Rechtshilfeersuchen stellen, was genehmigt werden muss.
Ich muss gestehen, dass ich dachte, dass das unbürokratischer geht. Aber gut, vielleicht ist das ja mehr oder weniger auch nur Formsache…
liebe Grüße
Tanja
Jutta.liest meint
Hallo,
ein sehr interessanter Blogbeitrag. Damit die Beiden in der Schweiz arbeiten dürfen, müssen sie bei derStaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen stellen.
lg, Jutta
Eisteepfirsich meint
Die Staatsanwaltschaft muss ein Rechtshilfeersuchen stellen, damit die Beiden dort arbeiten dürfen.
Liebe Grüße,
Daniela
SaBine meint
Hallo,
die beiden müssen bei der Staatsanwaltschaft einen Rechtshilfeersuchen erstellen lassen.
LG
SaBine
Anonym meint
Hallo ,
Toller und interessanter Beitrag .
Die beiden müssen bei der Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen stellen.
Liebe Grüße Margareta Gebhardt
margareta.gebhardt@gmx.de
Unknown meint
Hallo. 🙂
Damit die beiden mit der Kantonpolizei zusammen arbeiten können, benötigen sie von der Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen, welche gestellt werden muss.
Liebe Grüße
Tanya
Tiffi2000 meint
Hallo,
ein toller Beitrag… sie brauchen ein Rechtshilfeersuchen 😉
LG