Als Lynn’s Onkel Arthur stirbt staunt sie nicht schlecht. Er hat ihr etwas vererbt und zwar nicht nur eine Kleinigkeit und auch kein Geld. Sondern ein Haus auf Hawaii. Doch jede Erbschaft hat so ihre Tücken, so auch hier. Denn Lynn muss sich mit dem derzeitigen Bewohner des Hauses, Cody, arrangieren.
Allgemeines über Erbschaften
Unter Erbschaft versteht man im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, hier ist jedoch nicht nur Geld gemeint, sondern auch Liegenschaften, Schmuckstücke oder andere Wertgegenstände.
Im Rahmen der Nachlasshaftung müssen die Erben auch für die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers einstehen.
Der Erbe ist nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Der hat innerhalb von sechs Wochen nach Verständigung seiner Erbschaft die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dies ist jedoch nur möglich, sofern er die Erbschaft nicht schon vorher angenommen hat.
Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen. Die Erbausschlagung hat durch persönliche Erklärung direkt dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen oder vor einem Notar, der die Erklärung dann an das Nachlassgericht weiterleitet.
Sobald der Erbe die Erbschaft angenommen hat, entfällt das Ausschlagungsrecht. Bei irrtümlicher Annahme, Ausschlagung oder Säumnis der sechswöchigen Frist, verleibt dem Erben unter Umständen nur noch die Möglichkeit der Anfechtung des Erbanfalls.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Erblasser in seinem Testament einzelne Gegenstände gesondert vererbt, in diesem Fall wird im juristischen Sinn von einem Vermächtnis gesprochen. Soll der Bedachte auch als Erbe für die Verbindlichkeiten mit einstehen, so handelt es sich um eine Erbeinsetzung zu dem Wert der Sache.
Erbrecht
Es gibt drei Erbrechtstitel, die jemanden berechtigen, zu erben:
- Erbvertrag
- Testament
- gesetzliche Erbfolge
Diese drei Berufungsgründe sind nach der „rechtlichen Stärke“ gereiht; in der Praxis dominiert jedoch in der Häufigkeit die gesetzliche Erbfolge, da in vielen Fällen kein Testament oder Erbvertrag errichtet wird. Im Folgenden möchte ich noch näher auf alle drei eingehen.
Erbvertrag:
Dieser Vertrag kann nur zwischen Ehegatten in Notariatsaktform geschlossen werden und betrifft nur drei Viertel des Nachlasses. Das restliche Viertel ist davon ausgeschlossen und darüber kann frei verfügt werden.
Letztwillige Verfügung:
Hier handelt es sich um das schlichte Testament, in dem der Nachlass an die gewünschten Erben aufgeteilt wird. Dabei ist jedoch der Pflichtteil zu berücksichtigen. Die Pflichtteilsberechtigten haben jedenfalls einen bestimmten Anteil aus dem Nachlass des Verstorbenen zu erhalten. Wurde trotzallem ein Pflichtteilsberechtigter nicht im Testament bedacht, hat er einen Geldanspruch gegen den eingesetzten Erben.
Man kann jedoch jemanden von seinem Pflicht teil enterben, wenn dafür folgende Gründe vorliegen:
- der Erblasser wurde in einer Notlage im Stich gelassen
- der betroffene Erbe wurde zu lebenslanger oder einer mindestens 20-jährigen Haft verurteilt
- Führung eines sittenwidrigen Lebenswandels
- die eheliche Beistandspflicht grob vernachlässigt
- erbunwürdigkeit wegen einer gerichtlich strafbaren und mit mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedrohten Handlung gegen den Erblasser
- sonstige gröbliche Vernachlässigung familiärer Pflichten
- verbotene Einflussname bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung
gesetzliche Erbfolge:
Sollte kein Testament vorhanden sein, tritt die ganz normale gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn im Testament nur über einen Teil des Nachlasses verfügt wurde, oder ein Erbvertrag geschlossen und über das restliche Viertel nicht testiert wurde, wird ebenfalls der verbleibende Teil zwischen den gesetzlichen Erben aufgeteilt.
Bei den gesetzlichen Erben handelt es sich um Personen, welche mit der verstorbenen Person in nächster Linie verwandt sind:
- Erster Linie: Kinder der verstorbenen Person, sowie deren Kinder
- Zweiter Linie: Mutter und Vater sowie deren Nachkömmlinge
- Dritter Linie: Großeltern, sowie deren Kinder und Enkelkinder
- Vierter Linie: Urgroßeltern (deren Nachkommen sind hierbei jedoch ausgeschlossen)
Morgen geht es bei Babs auf Babs Leben weiter, wo ihr mehr über Obdachlosigkeit in Hawaii erfahren könnt.
Gewinnspiel
Auch heute könnt ihr wieder für folgende Gewinne in den Lostopf hüpfen:
- Preis – 1 signiertes Print
- Preis – 3 x 1 E-Book im Wunschformat
Alles was ihr dafür tun müsst ist, folgende Frage zu beantworten:
Teilnahmebedingungen:
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
- Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
- Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Das Gewinnspiel endet am 16.9.2016 um 23:59 Uhr.
Unknown meint
Guten Morgen,
Danke für deinen informativen Beitrag. Die drei Erbrechtstitel sind Erbvertrag, Testament und die gesetzliche Erbfolge.
LG Bettina Hertz
bettinahertz66@googlemail.com
Jenny Siebentaler meint
Morgen schön 🙂
Die antworten lauten auf deine Frage: Das Testament und die gesetzliche Erbfolge, sowie der Erbvertrag!
Da ich keine ebooks lesen kann gerne mein glück fürs Print versuche! 🙂
VLG Jenny
jspatchouly@gmail.com
SaBine meint
Hallo,
die 3 Erbrechtstitel sind: Erbvertrag, Testament und die gesetzliche Erbfolge.
LG
SaBine
Bonnie Bennett meint
Hallo,
die Titel sind Erbvertrag, Testament & gesetzliche Erbfolge.
Lg Bonnie
Alex Richter meint
Hallo,
heute ein sehr ernster und gesetzlicher Beitrag.
Die drei Erbrechtstitel sind:
Erbvertrag
Testament
gesetzliche Erbfolge
LG Alex
Unknown meint
Hallo!
Ein toller und sehr ausführlicher Beitrag heute. Die drei Erbrechtstitel sind der Erbvertrag,das Testament und die gesetzliche Erbfolge.
Freue mich schon auf morgen.
LG Marina Mennewisch
Unknown meint
Gesetzliche Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag sind die drei Gesetze.
Ich fand das Thema sehr interessant und bin super gern dabei 😊
Stern44 meint
Hallo ,
interessanter Beitrag.Vielen Dank .
Die drei Erbrechtstitel sind das Testament , der Erbvertrag und die gesetzliche Erbfolge.
Liebe Grüße Margareta Gebhardt (Stern44 )
margareta.gebhardt@gmx.de
karin meint
Hallo und guten Tag,
als es sind drei und diese sind: gesetzliche Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag.
LG..Karin…
Richanni meint
Hallo,
danke für diesen interessanten Beitrag.
Die Titel sind Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag.
LG
Anni
Tiffi2000 meint
Hallo,
danke für den Beitrag! Es sind Erbvertrag, Testament und gesetzliche Erbfolge 🙂
LG