• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen

Tausend Leben

3 Frauen | 1 Buchblog | Viele Genre

  • Homepage
  • Über Uns
  • Rezensionen
    • Fantasy
    • Historischer Roman
    • Krimi & Thriller
    • Romance
    • Science-Fiction
    • Young & New Adult
  • Bloggerteams

Blogtour: Verliebt in Hawaii

Steffi · 13. September 2016

Heute macht die Blogtour zu „Verliebt in Hawaii“ auf Tausend Leben Halt. Gestern durftet ihr bei Nadja auf Bookwormdreamers mehr über das Buch selbst erfahren. Bei uns beschäftigen wir uns heute mit dem Thema „Erbschaft“.

Als Lynn’s Onkel Arthur stirbt staunt sie nicht schlecht. Er hat ihr etwas vererbt und zwar nicht nur eine Kleinigkeit und auch kein Geld. Sondern ein Haus auf Hawaii. Doch jede Erbschaft hat so ihre Tücken, so auch hier. Denn Lynn muss sich mit dem derzeitigen Bewohner des Hauses, Cody, arrangieren.

Allgemeines über Erbschaften

Unter Erbschaft versteht man im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, hier ist jedoch nicht nur Geld gemeint, sondern auch Liegenschaften, Schmuckstücke oder andere Wertgegenstände.

Im Rahmen der Nachlasshaftung müssen die Erben auch für die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers einstehen.

Der Erbe ist nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Der hat innerhalb von sechs Wochen nach Verständigung seiner Erbschaft die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dies ist jedoch nur möglich, sofern er die Erbschaft nicht schon vorher angenommen hat.
Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen. Die Erbausschlagung hat durch persönliche Erklärung direkt dem Nachlassgericht gegenüber zu erfolgen oder vor einem Notar, der die Erklärung dann an das Nachlassgericht weiterleitet.
Sobald der Erbe die Erbschaft angenommen hat, entfällt das Ausschlagungsrecht. Bei irrtümlicher Annahme, Ausschlagung oder Säumnis der sechswöchigen Frist, verleibt dem Erben unter Umständen nur noch die Möglichkeit der Anfechtung des Erbanfalls.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Erblasser in seinem Testament einzelne Gegenstände gesondert vererbt, in diesem Fall wird im juristischen Sinn von einem Vermächtnis gesprochen. Soll der Bedachte auch als Erbe für die Verbindlichkeiten mit einstehen, so handelt es sich um eine Erbeinsetzung zu dem Wert der Sache.

Erbrecht

Es gibt drei Erbrechtstitel, die jemanden berechtigen, zu erben:

  • Erbvertrag
  • Testament
  • gesetzliche Erbfolge

Diese drei Berufungsgründe sind nach der „rechtlichen Stärke“ gereiht; in der Praxis dominiert jedoch in der Häufigkeit die gesetzliche Erbfolge, da in vielen Fällen kein Testament oder Erbvertrag errichtet wird. Im Folgenden möchte ich noch näher auf alle drei eingehen.

Erbvertrag:
Dieser Vertrag kann nur zwischen Ehegatten in Notariatsaktform geschlossen werden und betrifft nur drei Viertel des Nachlasses. Das restliche Viertel ist davon ausgeschlossen und darüber kann frei verfügt werden.

Letztwillige Verfügung:
Hier handelt es sich um das schlichte Testament, in dem der Nachlass an die gewünschten Erben aufgeteilt wird. Dabei ist jedoch der Pflichtteil zu berücksichtigen. Die Pflichtteilsberechtigten haben jedenfalls einen bestimmten Anteil aus dem Nachlass des Verstorbenen zu erhalten. Wurde trotzallem ein Pflichtteilsberechtigter nicht im Testament bedacht, hat er einen Geldanspruch gegen den eingesetzten Erben.

Man kann jedoch jemanden von seinem Pflicht teil enterben, wenn dafür folgende Gründe vorliegen:

  • der Erblasser wurde in einer Notlage im Stich gelassen
  • der betroffene Erbe wurde zu lebenslanger oder einer mindestens 20-jährigen Haft verurteilt
  • Führung eines sittenwidrigen Lebenswandels
  • die eheliche Beistandspflicht grob vernachlässigt
  • erbunwürdigkeit wegen einer gerichtlich strafbaren und mit mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedrohten Handlung gegen den Erblasser
  • sonstige gröbliche Vernachlässigung familiärer Pflichten
  • verbotene Einflussname bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung

gesetzliche Erbfolge:
Sollte kein Testament vorhanden sein, tritt die ganz normale gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn im Testament nur über einen Teil des Nachlasses verfügt wurde, oder ein Erbvertrag geschlossen und über das restliche Viertel nicht testiert wurde, wird ebenfalls der verbleibende Teil zwischen den gesetzlichen Erben aufgeteilt.

Bei den gesetzlichen Erben handelt es sich um Personen, welche mit der verstorbenen Person in nächster Linie verwandt sind:

  • Erster Linie: Kinder der verstorbenen Person, sowie deren Kinder
  • Zweiter Linie: Mutter und Vater sowie deren Nachkömmlinge
  • Dritter Linie: Großeltern, sowie deren Kinder und Enkelkinder
  • Vierter Linie: Urgroßeltern (deren Nachkommen sind hierbei jedoch ausgeschlossen)

Morgen geht es bei Babs auf Babs Leben weiter, wo ihr mehr über Obdachlosigkeit in Hawaii erfahren könnt.

Gewinnspiel

Auch heute könnt ihr wieder für folgende Gewinne in den Lostopf hüpfen:

  1. Preis – 1 signiertes Print
  2. Preis – 3 x 1 E-Book im Wunschformat

Alles was ihr dafür tun müsst ist, folgende Frage zu beantworten:

Welche drei Erbrechtstitel gibt es?

Teilnahmebedingungen:

  • Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
  • Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
  • Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
  • Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
  • Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
  • Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
  • Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  • Das Gewinnspiel endet am 16.9.2016 um 23:59 Uhr.

Related Posts

  • Blogtour: Adel verzichtetBlogtour: Adel verzichtet
  • Blogtour: Die FliegeBlogtour: Die Fliege
  • Blogtour: Amber EyesBlogtour: Amber Eyes
  • Blogtour: Tausche Ehegatten gegen Mann im KiltBlogtour: Tausche Ehegatten gegen Mann im Kilt

Blogtour

Über Steffi

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Unknown meint

    13. September 2016 um 06:22

    Guten Morgen,
    Danke für deinen informativen Beitrag. Die drei Erbrechtstitel sind Erbvertrag, Testament und die gesetzliche Erbfolge.
    LG Bettina Hertz
    bettinahertz66@googlemail.com

    Antworten
  2. Jenny Siebentaler meint

    13. September 2016 um 08:09

    Morgen schön 🙂

    Die antworten lauten auf deine Frage: Das Testament und die gesetzliche Erbfolge, sowie der Erbvertrag!
    Da ich keine ebooks lesen kann gerne mein glück fürs Print versuche! 🙂
    VLG Jenny
    jspatchouly@gmail.com

    Antworten
  3. SaBine meint

    13. September 2016 um 15:26

    Hallo,

    die 3 Erbrechtstitel sind: Erbvertrag, Testament und die gesetzliche Erbfolge.

    LG
    SaBine

    Antworten
  4. Bonnie Bennett meint

    13. September 2016 um 15:39

    Hallo,

    die Titel sind Erbvertrag, Testament & gesetzliche Erbfolge.

    Lg Bonnie

    Antworten
  5. Alex Richter meint

    13. September 2016 um 20:21

    Hallo,
    heute ein sehr ernster und gesetzlicher Beitrag.
    Die drei Erbrechtstitel sind:
    Erbvertrag
    Testament
    gesetzliche Erbfolge
    LG Alex

    Antworten
  6. Unknown meint

    13. September 2016 um 20:46

    Hallo!
    Ein toller und sehr ausführlicher Beitrag heute. Die drei Erbrechtstitel sind der Erbvertrag,das Testament und die gesetzliche Erbfolge.
    Freue mich schon auf morgen.
    LG Marina Mennewisch

    Antworten
  7. Unknown meint

    13. September 2016 um 23:04

    Gesetzliche Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag sind die drei Gesetze.
    Ich fand das Thema sehr interessant und bin super gern dabei 😊

    Antworten
  8. Stern44 meint

    14. September 2016 um 20:57

    Hallo ,

    interessanter Beitrag.Vielen Dank .
    Die drei Erbrechtstitel sind das Testament , der Erbvertrag und die gesetzliche Erbfolge.

    Liebe Grüße Margareta Gebhardt (Stern44 )
    margareta.gebhardt@gmx.de

    Antworten
  9. karin meint

    15. September 2016 um 13:54

    Hallo und guten Tag,

    als es sind drei und diese sind: gesetzliche Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag.

    LG..Karin…

    Antworten
  10. Richanni meint

    16. September 2016 um 06:20

    Hallo,
    danke für diesen interessanten Beitrag.
    Die Titel sind Erbfolge, ein Testament und ein Erbvertrag.
    LG
    Anni

    Antworten
  11. Tiffi2000 meint

    16. September 2016 um 16:37

    Hallo,

    danke für den Beitrag! Es sind Erbvertrag, Testament und gesetzliche Erbfolge 🙂

    LG

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Footer

Nach Rezensionen suchen

nach Kategorien filtern

Blogtour: Vertrag für die Ewigkeit

8. April 2017 Von Steffi

Liebe ist ein Glücksfall

7. Februar 2019 Von Steffi

Die verlorenen Zeilen der Liebe – Die Gewinner

11. April 2016 Von Steffi

Blogtour: Nachtfalter

12. Januar 2017 Von Steffi

@TausendLeben.Blog

Eine Geschichte ist immer nur so gut wie ihr Ende. Eine Geschichte ist immer nur so gut wie ihr Ende. Davon ist Ella überzeugt. Es gibt schon genug Unglück auf der Welt, wer braucht da noch Geschichten mit schrecklichem Ausgang? Und so schreibt sie sie kurzerhand um und gibt ihnen ein schöneres, nein, das richtige Ende.
Doch was ist, wenn das wahre Leben da nicht mitspielt? So wie bei Oscar, der vergessen hat, was Glück ist. Deshalb beschließt Ella, ihm ein Happy End zu schenken. Aber geht das überhaupt? Und was tut man, wenn der andere das gar nicht will?
Nach Corona melde ich mich auch mal wieder aus der Nach Corona melde ich mich auch mal wieder aus der Versenkung. Dieses Mal mit einem Krimi von @markito_benecke von @beneventopublishing den ich heute lesen angefangen habe. 🥰🥰🥰
Woohooo es geht wieder nach Engeltal. 🥰🥰🥰 Woohooo es geht wieder nach Engeltal. 🥰🥰🥰
Liebe in Larzhosen von @sukibluhm ist am 19. November erschienen. 🥰🥰🥰
Und dieses Mal dreht sich alles um Annika. Ich freue mich so sehr, denn ich liebe ihre große Klappe einfach 🙈🙈🙈🥰🥰🥰

Wieder einmal hat die liebe Suki alles sooooo schön verpackt und es sind noch soooo tolle Sachen dabei. Vielen vielen Dank liebe Suki.

Und mal ehrlich, was sagt ihr zu dem genialen Schlüsselanhänger? 🥰🥰🥰🥰
Schaut mal. 🥰🥰🥰🥰 Mich hat gestern das Schaut mal. 🥰🥰🥰🥰
Mich hat gestern das Weihnachtspaket von @pia_hepke_autorin erreicht. Es ist sooooo toll. 🥰🥰🥰🥰

#weihnachten #Weihnachtspaket #piahepke
Woohooo! Das offizielle Harry Potter Koch- und Bac Woohooo! Das offizielle Harry Potter Koch- und Backbuch ist da. 🥰🥰🥰 Da schlägt mein Potterhead-Herz höher 💛💚💙

#harrypotter #potterhead #koch-undbackbuch
Guckt mal was mich heute Tolles erreicht hat 💛💙💚
Das Buch "Wie geht denn nun glücklich?" von @linabaum_autorin. @mainwunder und @mainwunderinstateam haben hier eine richtig tolle Kampagne gestartet, bei der wir teilnehmen dürfen. 💚💙💛
Dafür haben wir ein richtig tolles Goodiepaket bekommen. Was sagt ihr dazu? 💛💙💚
Schneemann bauen Wer kennt das nicht? Schneemannba Schneemann bauen
Wer kennt das nicht? Schneemannbauen ist wahrscheinlich eines der ersten Dinge, die man macht, wenn der erste Schnee fällt. Wir hatten im Oktober schon unseren ersten Schnee und Melissa hat gleich vom Auto den ganzen Schnee runter geholt und einen kleinen Schneemann gebaut. Einmal gab es bei uns sogar einen Schneehasen, weil unsere Kleine Hasen so liebt.
Letztes Jahr hatten wir versucht Olaf so gut es geht nachzubauen. Ich habe gemerkt, eine Meisterin ist hier bei mir nicht vom Himmel gefallen, aber es hat ganz gut geklappt. Leider hatten wir zu dieser Zeit im Dezember nicht so viel Schnee und der Schnee war dann fast weg, aber immerhin, wir haben ihn zusammen bekommen.

Was macht ihr gerne so im Schnee? War bei den Sachen, die ich aufgezählt habe was dabei, was auch ihr macht? ;)

Morgen geht es dann bei @anne.im.buecherland  weiter.  Seid wieder mit dabei, denn auf dieser Tour, werdet ihr noch ganz viele tolle Sachen sehen. <3
Iglu bauen Wir haben ja das Glück, dass wir im Wi Iglu bauen
Wir haben ja das Glück, dass wir im Winter immer sehr viel Schnee haben. Klar sind auch Momente, wo nicht so viel Schnee kommt, aber die sind zum Glück sehr selten. Dadurch haben wir es schon als Kind immer sehr geliebt einen Schneeiglu zu bauen. Meistens haben wir sie so groß und dick gemacht, dass wir sie sowohl als Iglu als auch als Hügel für unseren kleinen Bob nehmen konnten um hier runter zu fahren.
Auch meine Maus macht noch gerne Iglus mit mir und letztes Jahr hatten wir es auch so dick gemacht, dass es sowohl als Iglu perfekt gepasst hat, als auch als Hügel um mit ihr Schifahren im Garten zu lernen.
Neben dem Iglu haben wir letztes Jahr sogar einen Vulkan gebaut. :)

#Blogtour #Neuerscheinung #SinaMüller 
#NOLOVESONG
#NOLOVESONGAndeinerSeite #RockstarRomancetrifftaufWeihnachtsmärchen #NikundYara #Schneezauber #winter
Schlittenfahren Bei unseren Hügeln und Bergen in Schlittenfahren
Bei unseren Hügeln und Bergen in Salzburg klappt bei uns das Schlitten und Bob fahren ebenfalls sehr gut. Wir haben sogar ein paar Strecken bei uns im Ort und in der Umgebung, wo man unbehelligt auf der Straße mit dem Schlitten fahren kann. Richtig toll und sehr lustig. Gerade wenn man mit einer größeren Gruppe unterwegs ist und erst mit den Schlitten ganz weit rauf geht, dann macht das Runterfahren umso mehr Spaß. Wir haben aber auch eine kleinere Strecke, wo ich ganz gerne mit der Kleinen hingehe und sie dann schon selber mit ihrem Bob fahren kann.

Schneeengel machen
Die wohl bekannteste und beliebteste Sache der Welt im Schnee. Einfach in den Schnee fallen lassen und einen richtig schönen Schneeengel zu machen. Wer es nicht kennt, dafür brauchst du einfach nur eine unberührte Stelle mit viel Schnee und lass dich mit ausgestreckten Händen in den Schnee fallen. Dann beginne deine Arme auf und ab zu bewegen, damit Flügel im Schnee entstehen. Danach wieder vorsichtig aufstehen und fertig ist dein Schneeengel.

#Blogtour #Neuerscheinung #SinaMüller 
#NOLOVESONG
#NOLOVESONGAndeinerSeite #RockstarRomancetrifftaufWeihnachtsmärchen #NikundYara #Schneezauber #winter

Copyright © 2023 · Tausend Leben Blog

  • Impressum & Haftungsausschluss
  • Datenschutzerklärung