Das Unternehmen für das Lona in den USA arbeitet ist in einen großen Skandal verwickelt. Das amerikanische Unternehmen entwickelt heimlich Software, die weltweit eingesetzt und zur Bespitzelung verwendet wird. Mit Daten unbescholtener Bürger lässt sich gutes Geld verdienen. Abnehmer gibt es genügend: Unternehmen, Nachrichtendienste, Regierungen. Natürlich ein großer Verstoß gegen den Datenschutz.
Datenschutz umfasst zunächst organisatorische und technische Maßnahmen gegen Missbrauch von Daten innerhalb einer Organisation. Der Begriff IT-Sicherheit betrifft die technischen Maßnahmen gegen das Löschen und Verfälschen von Daten. Die besondere Betonung der öffentlichen Sicherheit trifft nicht die primären Interessen des privaten Datenschutzes, sondern lediglich die entgegen stehenden Interessen des staatlichen Gewaltmonopols.
Ursprünglich wurde unter dem Begriff Datenschutz der Schutz der Daten selbst im Sinne der Datensicherung, z.B. vor Verlust, Veränderung oder Diebstahl verstanden. Dieses Verständnis fand zum Beispiel seinen Niederschlag im ersten Hessischen Datenschutzgesetz von 1970. Im selben Jahr wurde der heute übliche Begriff des Datenschutzes durch einen Aufsatz von Ulrich Seidel definiert „Persönlichkeitsrechtliche Probleme der elektronischen Speicherung privater Daten“. Dabei wurde außerdem die schutzrechtliche Aufspaltung von Daten aus der nicht geschützten Sozialsphäre und der geschützten Privat- und Intimsphäre aufgegeben und in einen einheitlichen Schutz von personenbezogenen Daten umgedeutet. In seiner Dissertation „Datenbanken und Persönlichkeitsrecht“ von 1972 hat Seidel das materielle Datenschutzrecht als die Regelung personenbezogener Datenverarbeitungen insgesamt begriffen und gegenüber dem formellen Datenschutzrecht und der Datensicherung abgegrenzt. Mit seiner Arbeit hat er dem Datenschutz die seitdem allgemein und über Deutschland hinaus gebräuchliche Bedeutung gegeben. Für die wissenschaftliche Begründung des Datenschutzbegriffes wurde Seidel 1986 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
In der Schweiz und in Liechtenstein wird Datenschutz definiert als „Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden“. In Österreich wird Datenschutz beschrieben als Anspruch auf Geheimhaltung von personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Die Europäische Union versteht unter Datenschutz „insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“. Der Europarat definiert Datenschutz als Schutz des „Rechts auf einen Persönlichkeitsbereich bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“. Im englischen Sprachraum spricht man von privacy (Schutz der Privatsphäre) und von data privacy oder information privacy (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff data protection verwendet.
Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik stetig gestiegen, weil Datensicherheit, Datenhaltung, Datenverarbeitung, Datenerfassung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Dieser Entwicklung steht eine gewisse Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung gegenüber, in deren Augen der Datenschutz keine oder nur geringe praktische Bedeutung hat.
Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Sicherheitsbehörden möchten beispielsweise durch Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung und Bestandsdatenauskunft die Verbrechensbekämpfung verbessern, Finanzbehörden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken.
Unternehmen versprechen sich von Mitarbeiterüberwachung höhere Effizienz, Kundenprofile sollen beim Marketing einschließlich Preisdifferenzierung helfen und Auskunfteien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen.
Durch das Internet und die vielen Social Networks ist inzwischen der Datenschutz schon sehr schwer geworden. Auch die ganzen Überwachungssysteme die herrschen, Gewinnspiele, wo auch die Daten immer öfter weiter gegeben werden und der Schutz der Daten nicht mehr wirklich ernst genommen wird. Man muss im heutigen Zeitalter immer mehr aufpassen was man wo angibt und inwieweit man viel über sich selbst und seine Person bekannt gibt.
Auch finde ich, ist der Datenschutz etwas weg, wenn man als Blogger oder wenn man ein als Autor eine Homepage hat, im Impressum seine Adresse angeben muss. Natürlich ist es auch verständlich, dass das sein muss um zu wissen an wen man sich wenden muss, wenn es gerade irgendwelche Urheberrechtsverletzungen usw. gibt, trotzallem ist die Adresse am Serviertablett und muss von den jeweiligen Firmen und Personen nur noch gespeichert werden und schon kommt sie in den Umlauf. Aber gerade hier sind wir wieder bei dem Thema, dass es im Internetzeitalter wirklich sehr schwierig ist, den Datenschutz noch allzu genau zu nehmen.
Aber eben gerade deswegen wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, gut abzuwägen was man im Internet bekannt gibt und was nicht. Was die Adresse betrifft kommt man z.B. als Blogger leider nicht aus, aber gerade auf Facebook und Co ist es zu empfehlen das Profil auf Privat zu stellen und gut darauf zu achten, wen man in die Freundesliste aufnimmt. Auch ist hier sehr gut abzuwägen was man angibt oder nicht. Dies dient vor allem einfach zum Schutze der jeweiligen Person.
Morgen geht es bei Yvonne auf Ein Anfang und kein Ende weiter, wo ihr mehr über das Thema „Skandale“ erfahren könnt.
Blogtourfahrplan:
Tag 1: Dagmar Sieberichs und ihr Buch „Identifiziert“ bei
Steffy – http://leseschnecken.blogspot.de/
Tag 2: Datendiebstahl / Datenklau bei
Babs – http://babsleben.blogspot.de/
Tag 3: Überwachung bei
Nadja – http://bookwormdreamers.blogspot.de/
Tag 4: Datenschutz bei
Stefanie – http://www.tausend-leben.blogspot.de/
Tag 5: Skandale bei
Yvonne – https://einanfangundkeinende.wordpress.com/
Tag 6: Karrierefrauen bei
Stefanie – http://melodiebuch.blogspot.de/
Tag 7: Wie sieht die Welt in zehn Jahren aus bei
Nadja – http://bookwormdreamers.blogspot.de/
Tag 8: Gewinnspielauslosung auf allen Blogs
Gewinnspiel:
Auch heute könnt ihr wieder für einen der folgenden Gewinne in den Lostopf hüpfen:
- 3 x1 E-Book im Wunschformat
Alles was ihr dafür tun müsst ist, folgende Frage zu beantworten:
Teilnahmebedingungen:
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
- Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
- Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Das Gewinnspiel endet am 9.4.2017 um 23:59 Uhr.
Eisteepfirsich meint
Doch, ich achte immer darauf, wo ich meine Daten angebe.
Liebe Grüße,
Daniela