Killian ist 19 Jahre alt und in die 15-jährige Romy verliebt. Doch von ihrem Alter weiß er nichts. Als es herauskommt wirft das einige Probleme auf, und auch seine Karriere ist nun weitestgehend gefährdet.
Die Liebe zwischen einem Volljährigen und einer Minderjährigen sind nichts ungewöhnliches mehr und trotzdem eine große Streitfrage. Viele sind strickt dagegen und sind der Meinung, dass das ein absolutes No-Go ist, nur ist hier die Frage wie weit es hier wirklich geht. Immerhin können hier ja oft nur ein paar Jahre trennen. Oft sind es nur 2 Jahre und auch bei Romy und Killian sind es nur 4 Jahre, was in Summe gesehen gar nicht einmal sehr viel ist. Hier wird es schon sicher schlimmer, wenn es sich bei der Minderjährigen um ein 15-jähriges Mädchen handelt und bei dem Volljährigen um einen 30-Jährigen oder älter. Hier stellt sich natürlich wirklich die Frage ob das moralisch noch vertretbar ist. Rein rechtlich gesehen ist auch dieses Beispiel schon vertretbar. Gibt es nicht das Sprichwort, wo die Liebe hinfällt? Wenn es wirklich Liebe ist und das Mädchen alles aus freien Stücken macht und nicht gezwungen wird, ist in diesem Fall kein Problem, ob sie sich lieben und auch nicht ob sie miteinander Geschlechtsverkehr haben oder nicht. Trotzallem ist gerade bei soetwas wirklich darauf zu achten, was ist gesetzlich erlaubt und was nicht.
Sobald der/die Minderjährige, hier ist es natürlich egal ob Junge oder Mädchen, das Schutzalter erreicht hat, gibt es gar keine rechtlichen Probleme mehr. Egal ob eine einfache Beziehung oder eine sexuelle Beziehung. Solange der/die Minderjährige es aus freien Stücken macht und nicht dazu gezwungen wird, ist es erlaubt. In Deutschland und Österreich beträgt das Schutzalter 14 Jahre. Ab dann kann, der/die Minderjährige jederzeit mit einem Volljährigen beisammen sein, ohne dass sich der Volljährige dabei strafbar macht.
Diese Schutzalterregelung ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Während in Japan und Malta von vornherein das Schutzalter bei 18 Jahren liegt, ist die Regelung des Schutzalters in den USA eine Bundesstaatenangelegenheit. Wie auch viele andere Sachen, ist auch hier alles von Bundesstaat zu Bundesstaaat unterschiedlich und somit eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Die Hauptregeleung ist bei 16 Jahre. Hier endet das Schutzalter und ab da, darf jederzeit mit einem Vollljährigen oder einer Volljährigen eine Beziehung eingegangen werden, ohne dass es Probleme mit dem Gesetz gibt. Anders ist es in Illinois, Missouri, Louisiana, Colorado, Nebraska, New Mexico, New York und Texas. Hier ist das Schutzalter bei 17 Jahren. Noch schlimmer gehandhabt wird die ganze Sache in Arizona, Idaho, Kalifornien, Florida, Delaware, Utah, North Dakota, Wyoming, Oregon, Tennessee, Virginia und Wisconsin. Hier liegt das Alter überhaupt bei 18 Jahren. Alles Verstöße hierbei fallen unter Unzucht mit Minderjährigen.
Trotzallem gibt es auch noch Gesetze, wenn man das Schutzalter erreicht hat. Das heißt, es darf sich bei dem Partner nicht um den eigenen Lehrer handeln. Hier würde sich der Lehrer trotzallem strafbar machen, auch wenn die Partnerin das Schutzalter erreicht hat und vom Gesetz her mit ihm zusammen sein dürfte. Sex mit dem eigenen Schüler bleibt trotzallem noch verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher sollte man hier trotzallem etwas auf die Gesetze achten, denn auch wenn es Liebe ist und der minderjährige Partner es vielleicht wirklich aus freien Stücken macht, so kann es trotzallem geahndet werden, wenn es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dies herauskommt und zur Anzeige gebracht wird. Und ob man das seinem Partner wirklich antun will, ist die Frage. Hier stellt sich die Frage ob es nicht besser ist, dann noch ein bisschen zu warten, bis es wirklich in Ordnung geht. Denn wenn man sich wirklich liebt, kann man auch die paar Jahre noch warten, die es im Normalfall sind.
Ich selbst steh dem Ganzen offen gegenüber. Wenn es nun nicht unbedingt 10 oder mehr Jahre sind, die die Beiden trennen, dann habe ich absolut nichts dagegen, wenn ein Volljähriger und eine Minderjährige eine Beziehung eingehen, ich bin nur auch der Meinung, dass die Minderjährige vorher das Schutzalter erreicht haben muss. Meiner Meinung nach gibt es dieses Schutzalter nicht umsonst und gerade bis 15-16 Jahre finde ich, dass Kinder sowieso noch etwas ganz anderes im Kopf haen sollten. Zumindest war das bei mir so.
Morgen geht es bei Sophia auf Sophia’s Bookplanet weiter, wo ihr mehr über das Thema „Trauer/Schwestern“ erfahren könnt.
Blogtourfahrplan:
Tag 1: Jennifer Benkau und Ihr Buch „Soulsister“ bei
Diana – http://melodiebuch.blogspot.de/
Tag 2: Lügen bei
Marion – https://fraeulein-m-liebt-buecher.de/
Tag 3: Fußball bei
Christiane – http://bookchrissi.blogspot.de/
Tag 4: Liebe zwischen Volljährigen und Minderjährigen bei
Stefanie – http://tausend-leben.blogspot.de/
Tag 5: Trauer/Schwestern bei
Sophia – http://sophias-bookplanet.blogspot.de/
Tag 6: Gewinnspielauslosung auf allen Blogs
Gewinnspiel::
Auch heute könnt ihr wieder für folgenden Gewinn in den Lostopf hüpfen:
- 1 signiertes Print
Alles was ihr dafür tun müsst ist, folgende Frage zu beantworten:
Teilnahmebedingungen:
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
- Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
- Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel wird von CP – Ideenwelt organisiert.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
- Das Gewinnspiel endet am 5.5.2017 um 23:59 Uhr.
Doreen und Sophia meint
Ich bin selbst Mama einer 13 jährigen Tochter (fast 14) und irgendwie erschreckt es mich wenn sie mir sagt das sie von 18 jährigen oder 20 jährigen Jungs/Männern angeschrieben wird. Leider ist das in der Welt des WWW wohl keine große Sache mehr 🙁 Allerdings bin ich froh das meine Tochter so schlau ist und nicht darauf eingeht. Wenn es sich allerdings zwischen einer 16 oder 17 jährigen mit einen 18 oder 20 jährigen etwas entwickelt finde ich das persönlich weitaus weniger schlimm. Da ist sicher auch schon mehr Erfahrung vorhanden und auch mehr Reife. Manchmal kann man sich auch nicht aussuchen wo die Liebe hinfällt. LG Doreen
Jenny Siebentaler meint
Sicherlich schon erschreckend wenn wie ich finde da mindestens bis zu 10 Jahre unterschied stecken oder auch mehr! Ich selber würde es mit meiner Tochter ungerne erleben wollen….alleine aus den Grund weil ich nicht wüsste wie ich reagieren würde und ob und wie ich damit umgehen würde….
VLG Jenny
Eisteepfirsich meint
Finde ich nicht schön sowas und sollte unterbunden werden.
Liebe Grüße,
Daniela
Jutta.liest meint
Guten Morgen,
es kommt darauf an. Wenn sich eine 16jährige in einen 18jährigen verliebt, fällt das ja auch unter die Kategorie und das finde ich nicht schlimm. Aber je jünger der eine Part, meist eben das Mädchen und je älter der andere, geht es gar nicht. Und in der Regel steckt dahinter keine Liebe vom älteren Part, sondern Ausnutzung und Spielen mit den Gefühlen der Jüngeren.
Liebe Grüße, Jutta
Tiffi2000 meint
Hallo,
ich glaube, dass vor allem auf den tatsächlichen Altersunterschied ankommt, wenn der zu groß wird, muss die Liebe wirklich klar ersichtlich sein…
LG